Neue Förderung „Solarstrom für Elektroautos“ – Antragstellung ab dem 26.09.2023 möglich
Ab dem 26.09.2023 können Sie einen Antrag auf die neue Förderung „Solarstrom für Elektroautos (442)“ stellen. Wir werden Sie darüber auf dieser Seite informieren.
Was wird gefördert von der KfW?
Mit dem Zuschuss „Solarstrom für Elektroautos“ fördern wir (KfW) den Kauf und die Installation einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem Solarstromspeicher. Ziel der Förderung ist es, dass Sie Ihr Elektroauto mit selbsterzeugtem klimafreundlichen Solarstrom aufladen können.
Zu den geförderten Maßnahmen gehören:
- der Kauf einer neuen Ladestation (z. B. Wallbox) mit mindestens 11 Kilowatt (kW) Ladeleistung
- der Kauf einer neuen Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Kilowattpeak (kWp) Spitzenleistung
- der Kauf eines neuen Solarstromspeichers mit mindestens 5 Kilowattstunden (kWh) Speicherkapazität
- der Einbau und Anschluss der Gesamtanlage, inklusive aller Installationsarbeiten
- ein Energiemanagement-System zur Steuerung der Gesamtanlage
Im September 2023 veröffentlichen wir hier eine Liste der geförderten Ladestationen.
Voraussetzungen für die Förderung:
- Sie schaffen Ladestation, Photovoltaikanlage und Solarstromspeicher fabrikneu an.
- Sie haben bis zum Zeitpunkt des Antrags noch keine dieser Komponenten bestellt.
- Sie besitzen ein Elektroauto (kein Hybridfahrzeug), dass auf Sie oder eine in Ihrem Haushalt lebende Person zugelassen ist oder Sie haben zum Zeitpunkt des Antrags ein Elektroauto bestellt.
Hinweis: Falls Sie das Elektroauto privat leasen, muss der Leasingvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Ein Firmen- bzw. Dienstwagen entspricht nicht den Fördervoraussetzungen.
- Ihr Wohngebäude besteht schon und Sie wohnen schon drin.
Dieser Zuschuss kommt nicht in Frage für:
- Neubauten vor Einzug
- ausschließlich vermietete Objekte
- Ferien- oder Wochenendhäuser sowie Ferienwohnungen
- Eigentumswohnungen
- die mehrfache Förderung eines Wohngebäudes mit diesem Zuschuss
Konditionen
Zuschusshöhe und Auszahlung
Der Zuschuss setzt sich aus folgenden Teilbeträgen zusammen:
- für die Ladestation: 600 Euro pauschal – oder bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro pauschal
- für die Photovoltaikanlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
- für den Solarstromspeicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro
Maximal können Sie einen Zuschuss von 10.200 Euro für Ihr Vorhaben erhalten. Den Zuschuss zahlen wir direkt auf Ihr Konto aus.
Unterschreiten die Gesamtkosten Ihres Vorhabens den Zuschussbetrag, können Sie keine Förderung erhalten.
Kombination mit anderen Fördermitteln
Die Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist nicht möglich.
Ganzer Artikel
Mit einem Fokus auf nachhaltige Mobilität und grüne Energie, hat das Bundesverkehrsministerium nun den offiziellen Starttermin für ein vielversprechendes Förderprogramm angekündigt, das die Errichtung von Solaranlagen für Elektroautos in privaten Wohngebäuden unterstützt. Ab dem 26. September sind Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, ihre Förderanträge einzureichen, um sich eine finanzielle Unterstützung von bis zu 10.200 Euro zu sichern. Allerdings sind für die Förderung spezifische Kriterien zu erfüllen.
Nach den Details, die das Ministerium am Samstag enthüllte, besteht das neue Programm aus einem finanziellen Topf von 500 Millionen Euro, der von der staatlichen KfW-Bank verwaltet wird. Es zielt darauf ab, private Wohngebäude mit einer innovativen Ladeinfrastruktur zu versehen, die neben den Ladestationen auch Solarstromanlagen und Energiespeicher umfasst. Es ist wichtig zu beachten, dass die Förderung nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn alle drei Elemente neu erworben und installiert werden. Zudem ist ein vorhandenes oder bestelltes Elektroauto ein weiterer notwendiger Faktor, um für die Förderung in Frage zu kommen.
Die Förderhöhe hängt davon ab, wie die Besitzer ihre neue Anlage nutzen. So können Interessierte die volle Förderhöhe von 10.200 Euro nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie bereit sind, den Akku ihres Elektrofahrzeugs auch zum Entladen zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise kann der Akku als eine Art Reserveenergiespeicher fungieren, der im Bedarfsfall Strom zurück ins Netz oder zur Nutzung im eigenen Haushalt liefern kann. Sollte man sich gegen diese Option entscheiden, beläuft sich der maximale Förderbetrag auf 9600 Euro.
Diese Initiative ist ein weiteres Beispiel für die weltweite Bemühung, nachhaltige Energiequellen zu fördern. In einem ähnlichen Kontext investiert auch die Türkei massiv in erneuerbare Energien, wie Präsident Erdogan mit seinen ambitionierten Plänen für Solarbalkonkraftwerke zeigt.
Zusammengefasst bietet das neue KfW-Förderprogramm eine hervorragende Gelegenheit, die Weiterentwicklung von privaten Ladeinfrastrukturen für Elektrofahrzeuge voranzutreiben und somit einen entscheidenden Schritt in Richtung einer grüneren Zukunft zu machen.