Mit 800 Watt: BK-Soltech GmbH informiert über geplantes Datum für Gesetzesänderung bei Balkonkraftwerken

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Die Nachfrage nach Balkonkraftwerken steigt stetig. Viele Interessenten möchten sich ein Mini-Solaranlage zulegen, fühlen sich jedoch von der Bürokratie eingeschüchtert und warten möglicherweise auf die höhere Leistung von 800 Watt. Nun sind endlich konkrete Details zu der geplanten Gesetzesänderung bekannt.

Aktuelle Informationen zum Gesetzesentwurf für Balkonkraftwerke
Der Gesetzesentwurf zu den neuen Regeln für Balkonkraftwerke nimmt zunehmend Form an. Laut verlässlichen Informationen, muss die Anmeldung eines Balkonkraftwerks zukünftig nicht mehr beim lokalen Netzbetreiber stattfinden, sondern nur noch bei der Bundesnetzagentur. Dazu hat der Netzbetreiber vier Monate Zeit, um einen veralteten Stromzähler auszutauschen.

Fraglich ist jedoch, wie der Netzbetreiber erfahren soll, dass ein Balkonkraftwerk installiert wurde, wenn diese Information nicht mehr weitergegeben werden muss. Hier kommt die Bundesnetzagentur ins Spiel. Die Netzbetreiber erhalten ihre Informationen direkt von dort. Die Anmeldung des Balkonkraftwerks muss jedoch erst einen Monat nach der Inbetriebnahme erfolgen. Die Anmeldung im Marktstammdatenregister wird außerdem vereinfacht.

Darüber hinaus wird im Gesetzentwurf vorgeschlagen, dass der Wechselrichter maximal 800 Watt liefern darf und Solarzellen von bis zu 2.000 Watt angeschlossen werden können. Damit können große Wechselrichter mit vielen Solaranschlüssen, die auf 800 Watt gedrosselt sind, genutzt werden, um mehr Sonnenenergie zu produzieren. Ein weiterer Vorteil ist, dass der Netzbetreiber dies nicht verhindern kann, da die Anmeldung des Balkonkraftwerks nicht mehr bei ihm erforderlich ist.

Wichtige Details über Balkonkraftwerke:

Geplante Gesetzesänderung für Balkonkraftwerke ab 2024
Der Gesetzesentwurf für die neuen Regelungen für Balkonkraftwerke befindet sich aktuell in der Abstimmungsphase zwischen den Ministerien. Sollte er dort Zustimmung finden, tritt die Gesetzesänderung zum 1. Januar 2024 in Kraft. Ab nächstem Jahr wären somit Balkonkraftwerke mit 800 Watt erlaubt und ein Großteil der Bürokratie wäre abgeschafft. BK-Soltech GmbH wird Sie weiterhin mit aktuellen Informationen versorgen.

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