Befreiung der Mehrwertsteuer 2023

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Damit Sie bei Ihrer Bestellung, bei uns, von der Nullsteuer nach §12 Abs. 3 Nr. 1 UstG profitieren können, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • die Lieferungen von Solarmodulen erfolgt an den Betreiber einer Photovoltaikanlage, einschließlich der für den Betrieb einer Photovoltaikanlage wesentlichen Komponenten, des Speichers, die dazu dienen, den mit Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern, wenn die Photovoltaikanlage auf oder in der Nähe von Privatwohnungen, Wohnungen sowie öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden, installiert wird. Die Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.
  • Betreiber der Photovoltaikanlage sind die natürlichen Personen, juristischen Personen oder Personenzusammenschlüsse, die dem Grunde nach zum Leistungszeitpunkt als Betreiber im MAStR (Marktstammdatenregister) registrierungspflichtig sind. Die tatsächliche Registrierung im MAStR (z. B. im Falle von Balkonkraftwerken) ist für die Betreibereigenschaft nicht maßgeblich.
  • Sie erbringen uns gegenüber den Nachweis, dass die Tatbestandsvoraussetzungen zur Anwendung des Nullsteuersatzes erfüllt sind. Dazu ist es Ausreichend, wenn Sie als Erwerber schriftlich erklären, dass Sie Betreiber der Photovoltaikanlage sind und es sich um ein begünstigtes Gebäude handelt oder die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut MAStR nicht mehr als 30 kW (peak) beträgt oder betragen wird.

Sollte sich nachträglich zeigen, dass diese Voraussetzungen entgegen Ihrer Bestätigung nicht erfüllt sind (z.B. durch Außenprüfung), so erklären Sie sich mit der nachträglichen in Rechnungstellung der zu wenig entrichteten Umsatzsteuer einverstanden.

So geht’s:

  • lege deinen gewünschten Artikel in den Warenkorb
  • vergewissere dich, dass du die Voraussetzungen erfüllst
  • setze im Kassenbereich den Haken für die Berechtigung der Umsatzsteuerfreien Lieferung nach § 12 Abs. 3 UstG
  • der Warenkorb wird nun automatisch für die berechtigten Artikel angepasst.
  • fülle das Formular „Befreiung der Umsatzsteuer USt 2023 § 12 ABS. 3 USTG FÜR PV“ aus, dieses bekommst du nach deiner Bestellung per E-Mail und sende es an info@bk-soltech.de

Innovation

Die Photovoltaik-Industrie ist ständig in Bewegung und es gibt immer neue Technologien und Lösungen, um Solarstrom effektiver und effizienter zu nutzen.

Nachhaltigkeit

Photovoltaik ist eine erneuerbare Energiequelle und unsere Firma setzt sich für die Umwelt und den Klimaschutz ein.

Qualität

Da Photovoltaik-Anlagen langfristige Investitionen darstellen, ist Qualität von größter Bedeutung.

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