Neue Gesetze könnten die Produktion von Mini-Solaranlagen mit einer Leistung von 2.000 Watt bald ermöglichen, so die BK-Soltech GmbH, ein Spezialist für Balkonkraftwerke. Im Gegensatz zur aktuellen Situation könnten sich Netzbetreiber nicht mehr gegen die Inbetriebnahme solcher Anlagen aussprechen.
Momentan verwenden die meisten Menschen, die ein Balkonkraftwerk installieren, einen 600-Watt-Wechselrichter und Solarzellen mit einer Spitzenleistung von 700 bis 900 Watt. Meistens können zwei Solarzellen an die meisten Wechselrichter angeschlossen werden. Mit der bevorstehenden Gesetzesänderung könnten jedoch leistungsfähigere Systeme entstehen. Es wäre dann erlaubt, nicht nur 800-Watt-Wechselrichter, sondern auch Solarzellen zu installieren, die zusammen maximal 2.000 Watt erzeugen.
Obwohl dies derzeit teilweise schon möglich ist, erlauben nur wenige Netzbetreiber die gedrosselten Wechselrichter, die 600 Watt ausgeben, aber vier Anschlüsse für Solarzellen und beispielsweise 1.800 Watt bieten. Die BK-Soltech GmbH erhält regelmäßig Beschwerden zu diesem Thema. Ein leistungsfähiges Balkonkraftwerk wäre jedoch für viele Menschen interessant, die beispielsweise eine Ost-West-Anlage wünschen. Mit solch einer Anlage könnte über den Tag hinweg mit jeweils zwei Solarzellen, die nach Osten und Westen ausgerichtet sind, deutlich mehr Energie erzeugt werden.
Das neue Gesetz würde zwar weiterhin besagen, dass maximal 800 Watt aus dem Wechselrichter kommen dürfen und überschüssige Energie nicht vergütet wird. Jedoch würde dies den Prozess mit dem Netzbetreiber vereinfachen, da die Anlage nicht mehr angemeldet werden müsste. Balkonkraftwerke mit vier Solarzellen, die Sie von uns erhalten können, wären dann problemlos möglich.
Der Gesetzentwurf zu den neuen Regeln für Balkonkraftwerke befindet sich derzeit in der Abstimmungsphase. Es wird erwartet, dass die Entscheidung zur Lockerung der Vorschriften noch vor der Sommerpause des Bundestags, also vor dem 7. Juli 2023, getroffen wird. Die neuen Regeln würden dann ab dem 1. Januar 2024 gelten. Ab diesem Zeitpunkt wären 800er-Wechselrichter und Solarzellen mit einer Leistung von bis zu 2.000 Watt erlaubt, und die Anmeldung bei den Netzbetreibern wäre nicht mehr erforderlich. Dies wäre eine bedeutende Vereinfachung.